Privathaftpflicht Exklusiv
Eine der wichtigsten Versicherungen...
Wer einen Schaden verschuldet, muss für die entstandenen finanziellen Folgen haften. Der Preis für eine Sekunde Unaufmerksamkeit ist oft sehr hoch, denn Sie haften für den Schaden in unbegrenzter Höhe. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie gegen Haftpflichtansprüche im In- und Ausland, auf Urlaubsreisen, als Familien- und Haushaltsvorstand, als Inhaber einer Wohnung (oder eines Einfamilienhauses), als Mieter, als Verkehrsteilnehmer zu Fuß und mit dem Fahrrad, beim Sport und in der Freizeit.
Mitversicherte Highlights:
- Versicherungssumme 50 Mio. € mit Best-Leistungsgarantie
- Eltern, Großeltern oder Enkel, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN leben oder in einem Alten- oder Pflegeheim untergebracht sind, sind mitversichert
- Haftpflicht als Inhaber eines Einfamilienhauses auch zwei Einfamilienhäuser oder ein Mehrfamilienhaus bis vier Wohneinheiten
- Beitragsfrei mitversichert: Lehrer- und Erzieherhaftpflicht, Diensthaftpflicht für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
- Haftpflicht als Inhaber unbebauter Grundstücke bis 10.000 m2
- Besitz und Gebrauch von Photovoltaikanlagen und anderer Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien (mit Einspeisungsrisiko)
- Bauherrenhaftpflicht bei privaten Bauarbeiten, einschl. des Gebrauchs von Kränen und Winden bis zu einer Bausumme von 350.000 € für Neubauten
- Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden
- Mietsachschäden an Mobiliar in Unterkünften (z. B. Hotels, Ferienwohnungen / -häusern)
- Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten, geleasten oder gefälligkeitshalber überlassenen fremden beweglichen Sachen, die nicht Einrichtungsgegenstände sind
- Ehrenamtliche Tätigkeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements
- Haftpflichtansprüche von Arbeitgebern / Dienstherren oder Arbeitskollegen (Sachschäden) – auch bei Praktikum oder Ferienjob im Ausland (Work & Travel)
- Be- und Entladeschäden
- Betankungsschäden an fremden Kraftfahrzeugen
- Übernahme der Vollkasko-SB bei Schäden an fremden Kraftfahrzeugen Rabattausgleich (Kfz-Haftpflicht) bei Schäden an fremden Kraftfahrzeugen bei einer SFR-Rückstufung
- Reinigungsschäden an gemieteten / geliehenen Fahrzeugen
- Flugmodelle, unbemannte Ballone und Flugdrachen ohne / mit Motor (z.B. nicht gewerblich genutzte Drohne) oder Treibsätze bis zu einem Fluggewicht von 5 kg
- Erlaubtes Halten wilder Tiere im eigenen Haushalt
- Rettungs- und Bergungskosten für Tiere bis 20.000 € (ohne SB)
- Verlust fremder Schlüssel – auch Codekarten (nicht jedoch aus dem Verlust von Tresorschlüsseln)
- Forderungsausfallversicherung (auch bei Schäden durch Hunde oder Pferde und Schäden durch Kfz)
- Schäden durch Gefälligkeitshandlungen
- Schäden durch nicht deliktsfähige Personen
- Neuwertentschädigung bei Schäden bis 5.000 €
- Updategarantie
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers bis zu 12 Monate
- Home-Service (Organisation einer raschen Hilfe sowie Vermittlung von Handwerkern und Dienstleister im Notfall,
rund um die Uhr, auch außerhalb der Geschäftszeiten) - Leistungsgarantie Vorversicherung (Besitzstandsgarantie)
- Schäden als Pkw-Mitfahrer (nicht Eigentümer, Halter) beim Öffnen der Kfz-Tür
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