Überspringen zu Hauptinhalt
Fahrradversicherung Exklusiv
Die Vollkaskoversicherung für dein Fahrrad, E-Bike und Pedelec

Wer hochwertige (Elektro-) Fahrräder besitzt, sollte sie gut absichern. Eine Hausratversicherung deckt i.d.R. keine bzw. nicht alle Gefahren ab.

Leistungsübersicht (Auszug):
ALLGEMEIN
  • Entschädigung zum Neuwert – Versicherbar bis max. 10.000 EUR
  • Volle Leistungsgarantie bis zur Versicherungssumme (Unterversicherungsverzicht)
  • Geltungsbereich weltweit ohne zeitliche Begrenzung und rund-um-die-Uhr
  • Uneingeschränkt für privat, beruflich, gemietet oder geliehen (gewerblich ausgeschlossen)
VERSICHERTE SACHEN
  • Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor (Pedelec) sowie alle mit dem Fahrrad fest verbundenen und zur Funktion des Fahrrads gehörenden Teile (wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger, Akku und elektronische Diebstahlsicherungen)
  • Mitversichertes regelmäßig im Gebrauch befindliches loses Fahrradzubehör:
    Fahrradschloss, Fahrradanhänger, Schleppstange, Beleuchtung, Fahrradtachometer, Fahrradspiegel, Fahrradkompass, Fahrradhelm, Luftpumpe, Kartenhalter, Trinkflasche, Fahrradtasche, Werkzeugtasche, Flickzeug, Fahrradkorb, Kindersitz, Steckschutzblech, Reflektoren, Regenschutzplane (je Sache bis zu maximal 350,- Euro,
    je Versicherungsfall 1.000,- Euro)
VERSICHERTE GEFAHREN
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm/Hagel, Überschwemmung, Lawine, Erdrutsch
  • Diebstahl (Abgesichert ist auch der separate Diebstahl des mit dem E- Bike fest verbundenen Akkus), Teilediebstahl, Trickdiebstahl, Einbruchdiebstahl/Raub/Plünderung
  • Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeug oder aus gesichertem Fahrradanhänger
  • Diebstahl vom am Kfz montierten Fahrradträger (bei abgeschlossener
    Fahrradhalterung)
  • Unfall
  • Fall- oder Sturzschäden des gesamten Fahrrades
  • Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung durch unbekannte Dritte)
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
  • Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
  • Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
  • Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
  • Verschleiß am Akku (versichert gilt übermäßig starker Leistungsabfall von über 50% der ursprünglichen Ladekapazität vor Ablauf des dritten Betriebsjahres ab Zeitpunkt der Inbetriebnahme des versicherten E-Bike)
  • Verschleiß (ist die Abnutzung der technischen Teile am versicherten Fahrrad, die der Sicherstellung der Fahrtüchtigkeit bzw. Sicherheit dienen)  – Wartezeit 4 Monate ab Beginn; bis max. Fahrradalter von 3 Jahren; SB 100 EUR je Schaden
  • Verschleiß gilt auch an Reifen, Bremsen Zahnriemen, Kette, Schlauch,
    Bremsschläuche, Bowdenzug, Schaltung, Bremshebel – Wartezeit 4 Monate ab Beginn; bis max. Fahrradalter von 3 Jahren; SB 100 EUR je Schaden
  • Kabelbruchschäden
  • Tierbissschäden, die die Funktionsfähigkeit des Fahrrads/E-Bike/Pedelecs beeinträchtigen

Bitte beachte, dass es sich lediglich um eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen handelt. Der rechtsverbindliche Inhalt des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus dem Wortlaut der jeweils aktuellen Bedingungen, welche beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert wurden.

Jetzt Angebot anfordern:
An den Anfang scrollen