Spezielle Versicherungen
Mietkautions-Police

Die Mietkautions-Police ist eine Versicherung zur Stellung einer Kautionssicherheit für private Mietverhältnisse entsprechend den Regelungen des § 551 BGB. Der Bürgschaftsgläubiger (Vermieter und/oder Verwalter) erhält dabei eine Bürgschaft auf erstes Anfordern der Basler Versicherung. Die Bürgschaft bietet dabei exakt den gleichen Schutz wie eine Barkaution, ein verpfändetes Sparbuch oder eine Bankbürgschaft.
Die Mietkautions-Police leistet bei allen vom Bürgschaftsgläubiger (Vermieter und/oder Verwalter) geltend gemachten Ansprüchen, die grundsätzlich über die Mietkaution abgesichert sind bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten. Die Mietkautions-Police sichert Sie somit gegen das Ausfallrisiko des Mieters ab.
Vorteile für den Mieter:
- Vermeidung einer finanziellen Doppelbelastung während des Umzugs
- Größerer Finanzspielraum
- Schnelle Abwicklung
- Kontrollierter Zugriff auf die Kaution durch den Vermieter
Skipper & Boot


Skipper-Haftpflicht
Charterboote sind in der Regel haftpflichtversichert.Doch sind Versicherungsschutz und Versicherungssumme im Schadenfall oft nicht ausreichend. Damit Ihr Segeltörn nicht zum finanziellen Schiffbruch wird, empfehlen wir den Abschluss einer erweiterten Skipper-Haftpflichtversicherung. Sie bietet exakt auf Boot und Besatzung zugeschnittene Leistungen:
- Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen, z. B. von Crewmitgliedern, werden komplett übernommen
- 3 oder 6 Millionen EUR Deckungssumme für Personen- und Sachschäden
- Schäden an der gecharterten Yacht sind bei grober Fahrlässigkeit gedeckt (bis 550.000 EUR bei 2.500 EUR Selbstbeteiligung nach Kaution)
- Im Fall einer Beschlagnahme in ausländischen Häfen liegen die Sicherheitsleistungen bei 50.000 EUR
- Die Ansprüche des Vercharterers für Charterausfälle als Folge eines verschuldeten Kaskoschadens sind mit 20.000 EUR gedeckt
- Hotel- und Fahrtkosten bei Abbruch des Törns aufgrund Fahr- und Seeuntüchtigkeit nach schuldhaft verursachtem Schaden bis 1.000 EUR
Boots-Versicherung
Ganz gleich, ob Unfall, Mastbruch, Grundberührung, Vandalismus, Blitzeinschlag oder Diebstahl des Wasserfahrzeugs: Sie sind immer auf der sicheren Seite. Bei Totalverlust erhalten Sie den Bootswert erstattet. Im Falle eines Teilschadens werden die zur Ausbesserung notwendigen Reparaturkosten bzw. die Kosten für Ersatzbeschaffung ersetzt.
Ihre Vorteile:
- Transporte und Regatten mitversichert
- Osmose- und Maschinenschäden für neue Boote in den ersten 48 bzw. 36 Monaten abgedeckt
- Saisonversicherung möglich
- Standardgeltungsbereich: Binnengewässer Europas, Nord- und Ostsee, gesamtes Mittelmeer sowie europäische Atlantikküste inklusive Kanaren
- Rabatt bei Begrenzung des Geltungsbereichs möglich
- Fahrtgrenzenüberschreitung möglich
Auch als Allgefahrendeckung möglich – der umfassende Kaskoschutz für Ihr Boot.
Musikinstrumente-Versicherung

Wer ein Musikinstrument besitzt und schätzt, kennt dessen Wert und geht behutsam damit um. Doch trotz aller Vorsicht werden Musikinstrumente immer wieder gestohlen oder gehen verloren, werden beschädigt oder völlig zerstört. Eine Allgefahren-Versicherung bietet optimalen Versicherungsschutz gegen nahezu alle Gefahren. Und dies, während das Instrument gespielt, mitgeführt oder aufbewahrt wird. Mitversicherung von Kostenpositionen, wie Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, Kosten für Leihinstrumente im Schadenfall sowie Kosten für die Wiederherstellung von Gutachten.
Weltweiter Versicherungsschutz.
Für Meisterinstrumente ist eine feste Taxe vereinbart, für alle anderen Instrumente kann zwischen Neu- oder Zeitwertversicherung gewählt werden.
Optional: Orchester-Haftpflicht-Versicherung
Speziell für Kapellen, Musikzüge und Bands. Sie schützt im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht, wenn z.B. ein Konzertbesucher über schlecht verlegte Kabel stolpert und sich dabei schwer verletzt oder wenn durch die defekte Lichtanlage ein Brand verursacht wird.
Sie bietet Schutz bei Schäden, die durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, durch mangelhafte Anlagen oder durch Kapellen- bzw. Bandmitglieder verursacht werden. Zusätzlich versicherbar sind der Auf- und Abbau von Bühnen, Auslandsschäden und die Durchführung von Veranstaltungen.
Haus & Kunst



Warum eine spezielle Versicherung für hochwertigen Hausrat?
Egal ob es sich um Kunst, Schmuck, Mode, Hausrat oder die Sportausrüstungen handelt – Haus & Kunst by Hiscox schützt den wohlhabenden Versicherungsnehmer, seine Familie, sein Zuhause sowie sein Vermögen und geht dabei weit über die Grenzen einer üblichen Hausratversicherung hinaus. Haus & Kunst by Hiscox bietet als Allgefahrenversicherung einen ganz besonderen Schutz für die Ansprüche vermögender Privatkunden. Als Allgefahren-Versicherung bietet Haus & Kunst by Hiscox einen allumfassenden Versicherungsschutz für Hausrat und Kunst ab einer Inhaltssumme von € 150.000,-.
Besondere Highlights:
- Versicherung von Schäden durch Verlieren, Liegenlassen, zufallsbedingte Beschädigung sowie einfachen Diebstahl
- Durch Allgefahren-Deckung keine separate Glas-, Reisegepäck-, Elementar-, Kunst- oder Valorenversicherung notwendig
- Genereller Unterversicherungsverzicht
- Mehrere Wohnsitze im Rahmen eines Vertrages versicherbar
- Transporte für Kunstgegenstände sind unbegrenzt mitversichert
- Schäden durch Internetbetrug sind mitversichert
- Kosten durch “Stalking” sind mitversichert
HISCOX Mundial
Die Allgefahrendeckung für Ihr Ferienhaus/ -wohnung im Ausland
Da es sich um eine Allgefahren-Versicherung handelt, bietet Hiscox Mundial folgende Highlights, bzw. folgenden Versicherungsschutz:
- keine Definitionen von Gefahren!
- Vandalismus
- Glasversicherung
- zufallsbedingte Beschädigung
- Elementargefahren
- weltweite Aussenversicherung
sowie herkömmliche Gefahren wie
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
- Einbruchdiebstahl
Welche Objekte können versichert werden (Auszug)
- Finca auf Mallorca
- Chalet in Frankreich
- Ferienwohnung am Gardasee
- Skihütte in Österreich
- Sommerhaus in Schweden
- Stadtwohnung in Budapest
- Strandhaus an der Küste Dänemarks
- Penthouse in London
- Rustica in Italien
Camping-Versicherung

Die Versicherung für Eigentümer von Wohnwagen, Mobilheimen und Reisefahrzeugen. Versichert sind Standfahrzeuge (Wohnwagen oder Mobilheim zur ständigen privaten Nutzung einschließlich aller fest eingebauten Teile, solange sie nicht auf eigener Achse am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen) sowie Stand- und Reisefahrzeuge* (Vorzelt, Solaranlagen, bewegliches Inventar) gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Entwendung (insbesondere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub, Unterschlagung), Sturm, Hagel, Überschwemmung, Leitungswasser, Schneedruck (sofern beantragt), Unfall, mut- und böswillige Handlungen fremder Personen, Glasbruch an der Außenverglasung. Weitere Informationen und Besonderheiten erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Schmuck & Pelze

Privatpersonen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland können Juwelen, Schmuck- und Pelzsachen, die sich im Privatbesitz befinden, gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigung versichern. Versicherungs- und Ersatzwert ist der Neuwert. Ist der Zeitwert geringer als 50% des Neuwertes, ist nur Zeitwert versichert. Versicherungsschutz besteht, wenn die Sachen von den Versicherten bestimmungsgemäß getragen, als Reisegepäck mitgeführt oder zu Hause aufbewahrt werden. Hierbei sind Aufbewahrungsvorschriften sowie Entschädigungsgrenzen zu beachten. Wogegen Schäden durch Politische Gefahren (Krieg, Streik usw.), Abnutzung oder Selbstverderb, Be- oder Verarbeitung, Überdrehen oder Ausbrechen von Zähnchen, Ungezieferfraß an Pelzen nicht versichert sind.
Fotoapparate

Privatpersonen (Fotografen und Reporter: Direktionsanfrage) können ihre Foto, Film- und Videokameras einschließlich Objektive sowie Zubehör (z.B. Blitzgerät, Belichtungsmesser, Stativ etc.) zum Zeitwert gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung – z.B. duch Unfall, Brand, Diebstahl und Bruch versichern.
Unversichert bleiben dagegen Schäden durch politische Gefahren, Abnutzung, Verschleiß, Witterungseinflüsse, mangelhafte Verpackung, Flugsand, Verkratzen, Verlieren, Liegen-, Hängen- und Stehen lassen sowie Camping-Risiko.
Handy-Schutzbrief

Schnell ist es passiert: Ihr neues Smartphone fällt aus der Tasche und stürzt zu Boden. Sie können nicht immer und überall auf Ihr teures Smartphone / Handy achten. Bruchschäden am Display, Einbruch-Diebstahl oder Flüssigkeitsschäden sind keine Seltenheit und mit hohen Kosten verbunden. Der Handy-Schutzbrief alle wichtigen Risiken und schützt Sie vor den finanziellen Folgen. Versichert sind Stoß-, Sturz- und Fallschäden, Flüssigkeitsschäden (ohne Witterungseinflüsse), Überspannung, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte, Einbruch-Diebstahl (inkl. Kfz), Telefonkosten-Erstattung bei Einbruch-Diebstahl. Das Gerät darf bei Versicherungsabschluss nicht älter als 30 Tage sein. Der Selbstbehalt im Schadensfall beträgt 20%.